Ortsplanung
Ortsplanung
Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021
Wie und wo wird zukünftig gebaut? Antwort hierauf geben das revidierte Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan. Diese beiden Planungsinstrumente geben mittelfristig die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Buchrain vor und sind das Ergebnis der Gesamtrevision der Ortsplanung Buchrain. Der Teilzonenplan Gewässerraum wiederum setzt die Anforderungen aus dem Bundesgesetz über den Gewässerschutz (GSchG) und die zugehörige Gewässerschutzverordnung (GSchV) um.
Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung Buchrain wurde im Januar 2016 gestartet. Zu Beginn wurde ein Siedlungsleitbild erarbeitet. Nach der Revision der kommunalen Planungsinstrumente erfolgten parallel zueinander die kantonale Vorprüfung und Mitwirkung der Bevölkerung. Nach der öffentlichen Auflage und den Einspracheverhandlungen liegt die Gesamtrevision der Ortsplanung nun vor.
An der Orientierungsversammlung vom 27. Mai 2021 wurde über die Ortsplanungsrevision informiert. Sie können den Podcast ansehen.
Planungszone „Stegmatt – Schürmatt“
Der Gemeinderat Buchrain hat gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und §§ 81ff des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) die Planungszone „Stegmatt – Schürmatt“ für Teilgebiete der Grundstücke Nrn. 68, 69, 70, 71, 73, 393, 414, 455, 550, 557, 653, 757, 873, 1540 und 1678, Grundbuch Buchrain erlassen.
Der Plan vom 06. September 2016, mit dem Perimeter der Planungszone und die Vorschriften zur Planungszone, lag während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Planungszone wurde mit der öffentlichen Auflage wirksam und gilt bis zum Abschluss des Ortsplanungsverfahrens.
- Planungszone Gesamtkonzept Stegmatt - Schürmatt
- Publikation Planungszone Stegmatt - Schürmatt
- Situation Planungszone Gesamtkonzeptpflicht Stegmatt - Schürmatt
Siedlungsleitbild
Der Gemeinderat hat am 16. März 2017 das Siedlungsleitbild verabschiedet. Dieses wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeindeplanungskommission erarbeitet. Die Bevölkerung wurde mit dem Mitwirkungsverfahren vom vergangenen Herbst miteinbezogen. In diesem sind von Institutionen, Unternehmen, Parteien und Personen 16 Eingaben erfolgt. Das Siedlungsleitbild befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsräume.
Es hat zum Ziel:die Entwicklung von Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur in der Siedlung und Landschaftdie Verkehrsbedürfnisseden Umweltschutzden Schutz der Lebensräumeden ökonomischen Einsatz der begrenzten Mittelin einen Zusammenhang zu stellen, gegenseitige Beziehungen und Auswirkungen aufzuzeigen und die Koordinationsaufgaben zu bezeichnen.
Das Siedlungsleitbild ist für die Planungstätigkeit der kommunalen Behörden verbindlich. Es ist demnach nicht grundeigentümerverbindlich. Die rechtskräftige Umsetzung erfolgt mit den verschiedenen Instrumenten der kommunalen Planung.