Betreuungsgutscheine

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Anmeldung Betreuungsgutscheine

Dieses Formular ist durch die Eltern auszufüllen. Die Verordnung tritt per 1. September 2023 in Kraft.  

Ein allfälliger Anspruch kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Es gilt das Eingangsdatum des Formulars.

Wenn ein betreutes Kind nur mit einem Elternteil zusammenwohnt und im gleichen Haushalt auch die Partnerin oder der Partner dieses Elternteils lebt, so ist dies anzugeben.

--> Bitte beachten Sie, dass die Zusatzformulare Kita bzw. Tageselternvermittlung (vorgängig von den Institutionen auszufüllen) zur Anmeldung anzufügen sind.
Die weiteren Beilagen zur Anmeldung Betreuungsgutscheine entnehmen Sie bitte ganz unten beim Formular.

Für weitere Informationen:

Merkblatt Betreuungsgutscheine
Reglement
Verordnung




Personalien Person 1

Personalien Person 2

Personalien der Kinder

Sozialhilfe / Mutterschaftsbeihilfe

Quellensteuer

Beiträge Arbeitgeber / Dritte

Bargeldlose Überweisung

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Meldepflicht und Einverständniserklärung
Die Antragstellenden sind verpflichtet Änderungen in Bezug auf das Arbeitspensum, das Einkommen oder den Betreuungsumfang - wenn möglich im Voraus - der Gemeinde Buchrain, Abteilung Soziales zu melden. Dies gilt auch bei der Beendigung des Betreuungsverhältnisses sowie bei Wegzug aus der Gemeinde Buchrain. Die Meldepflicht liegt in erster Linie bei den Erziehungsberechtigten. Ungerechtfertigte Bezüge von Betreuungsgutscheinen werden zurückgefordert.

Mit dem Absenden dieses Onlineformulars bestätige ich/bestätigen wir, dass dieses Gesuch vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt ist. Gleichzeitig wird die Gemeinde Buchrain ermächtigt, alle notwendigen Auskünfte zur Berechnung der Gutscheinhöhe bei den entsprechenden Stellen einzuholen, falls notwendig weitere Unterlagen einzufordern und den Bereich Steuern über alle zugesprochenen Betreuungsgutscheine zu informieren.

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