Abmeldung Hund

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Abmeldung Hund

Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Bei einem Wegzug geben Sie uns bitte das Wegzugsdatum und die Wegzugsadresse an.

Bei einem Todesfall des Hundes sprechen Sie sich bitte mit dem Tierarzt ab, durch wen die Abmeldung erfolgt. Sollten Sie den Todesfall des Hundes selbst melden, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis an finanzen@buchrain.ch.

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